Code of Conduct des Chaostreff Dortmund e.V.

Der Chaostreff Dortmund hat sich zum Ziel gemacht, sowohl Mitgliedern
als auch Besucher*innen eine angenehme Atmosphäre zu bieten. Dafür haben
wir einen Code of Conduct (Verhaltenskodex) ausgearbeitet.

Kurzfassung

Du hast das Recht, nicht belästigt zu werden.

Wir helfen dir, damit du im Chaostreff Dortmund und seinen
Kommunikationskanälen sicher bist und respektiert wirst.

Als Belästigung verstehen wir unter anderem:

  • Gewalt (verbal und physisch)

  • Rassismus, Faschismus, Nationalismus, Sexismus, Ableismus,
    Queerfeindlichkeit und Diskriminierungen aller Art

  • Körperkontakt ohne Erlaubnis

  • Misgendering und Deadnaming

  • Fotografieren und Filmen ohne Erlaubnis

  • Ungebetenes Shoulder-Surfing

  • Unnötigen Lärm (Schreien, Hämmern, etc.)

  • *-splaining und Backseat-Driving

  • Eingriff in den privaten Bereich anderer Entitäten

Hilfe bekommst du bei Mitgliedern oder dem Vorstand. Mitglieder
können sich außerdem an die Mitgliederversammlung wenden.

Erklärungen zu den einzelnen Punkten findest du in der Langfassung
des Code of Conduct.

Langfassung

Präambel

Der Chaostreff Dortmund ist ein Ort des Lernens und des Austauschs.
Je größer die Diversität der Community ist, desto besser kann der
Chaostreff seinen Zweck erfüllen. Damit das funktioniert, halten wir
einen besonnenen Umgang mit Konflikten für wichtig. Dies bedeutet für
uns, dass wir grundsätzlich die Bedürfnisse der Menschen ernst nehmen
und ihnen eine Garantie geben, bei der Lösung von Konflikten zu
helfen.

Mit diesem Code of Conduct hat sich der Chaostreff Dortmund zum Ziel
gemacht, sowohl für Mitglieder als auch für Besucher*innen eine
angenehme Atmosphäre zu bieten. Wir haben den Anspruch, einen
belästigungs- und diskriminierungsfreien Raum zu schaffen, in dem sich
Lebewesen unabhängig von Alter, Geschlecht, Abstammung und
gesellschaftlicher Stellung entfalten können.

Uns ist bewusst, dass dieses Ziel aufgrund der gesellschaftlichen
Machtverhältnisse und Missstände nicht in Gänze erreicht werden kann.
Des Weiteren passieren uns allen mal Fehler, die wertschätzend
angesprochen werden sollten. Wir dulden jedoch keine bewusste
Diskriminierung und erwarten einen reflektierten Umgang, wenn auf
diskriminierendes Verhalten hingewiesen wird. Lebewesen, die dem
zuwiderhandeln, können nach dem Ermessen der Anwesenden temporär von den
physikalischen und virtuellen Räumlichkeiten ausgeschlossen werden.

Dieses Dokument ist kein Regelwerk, sondern soll als Richtlinie
verstanden werden.

Belästigung

Belästigung kennt viele Facetten und kann sich verbal oder nonverbal
zeigen. Wir führen hier nur einige Beispiele auf, um diese
Vielfältigkeit zu zeigen.

Als Belästigung verstehen wir unter anderem:

Gewalt

Jede Form von Gewalt ist unzulässig. Dazu gehören körperliche,
psychische und soziale Gewalt.

Gewalt kann sich vielfältig äußern. Dazu zählt:

  • Androhung von Gewalt

  • Selbst- oder fremdgefährdendes Verhalten, beziehungsweise
    Anleitung zu solchem

  • Einschüchterung, Beleidigung, Stalking (beginnt schon beim
    Sammeln von Informationen) oder Verfolgung

  • unerwünschte sexuelle/sexualisierte Aufmerksamkeit (Komplimente,
    Anspielungen, Blicke, Gesten, Aussagen, Handlungen)

  • Ausnutzen von Notlagen oder struktureller Ungleichheiten

  • Androhung (i.S.v. Mobbing) von staatlicher Verfolgung durch die
    Weitergabe von Informationen an Behörden

  • Verbale Äußerungen, die soziale Machtverhältnisse verstärken
    („nach unten treten“)

  • Ungefragtes Veröffentlichen von persönlich überreichten
    Information (u.a. Zitieren aus privater Kommunikation)

  • Befürwortung von oder Ermutigung zu einer der oben genannten
    Verhaltensweisen

Diskriminierung

Diskriminierung in jeglicher Form ist nicht zulässig. Dies bedeutet
einen Missbrauch einer Machthierarchie zur Abwertung oder Unterdrückung
eines anderen Menschen.

Gesellschaftliche Hierarchien äußern sich auf viele verschiedene
Weisen. Dazu gehören:

  • Rassismus

  • Faschismus

  • Nationalismus

  • Sexismus

  • Ableismus/Behindertenfeindlichkeit

  • Antisemitismus

  • Queerfeindlichkeit

Auch die Betroffenheit von einer dieser Formen der Diskriminierung
berechtigt nicht dazu, wiederum Diskriminierung auszuüben.

Körperkontakt ohne Erlaubnis

Jede Form von Kontakt zwischen Körpern ohne Erlaubnis der beteiligten
Personen ist nicht zulässig.

Misgendering und Deadnaming

Vorsätzliches Deadnaming und Misgendering wird nicht toleriert.
Deadnaming meint das Verwenden eines abgelegten Namens oder die
Offenbarung dessen. Misgendering meint das Verwenden eines falschen
Pronomens oder Zuschreiben eines falschen Geschlechts.

Fotografieren und Filmen ohne
Erlaubnis

Fotografieren und Filmen einer Person oder ihrer persönlichen
Gegenstände ohne Erlaubnis ist unzulässig. Zu persönlichen Gegenständen
gehören Geräte, insbesondere deren Bildschirme oder Sticker auf dem
Gehäuse, Kleidung sowie alles Andere, das auf die Identität einer Person
schließen lässt.

Ungebetenes Shoulder-Surfing

Das längere Beobachten von persönlichen Bildschirmen ohne Erlaubnis
ist unzulässig. Es geht nur dich etwas an, was auf dem Bildschirm deines
Notebooks, Smartphones oder sonstigen Geräts passiert.
Selbstverständlich kannst du trotzdem Lebewesen auf ihre Projekte
ansprechen.

Lärm

Ein störender Umgang mit Geräuschen ist unzulässig. Dazu gehören
beispielsweise Schreien, das Arbeiten mit Werkzeug in unpassenden
Situationen oder die unerwünschte laute Wiedergabe von Musik.

Natürlich machen Menschen durch ihre bloße Anwesenheit Geräusche.
Lärm hingegen sind Geräusche dann, wenn sie eine vermeidbare Belastung
auslösen. Wir bitten dich, hier rücksichtsvoll auf andere
einzugehen.

Dies bedeutet, beispielsweise folgende Verhaltensweisen zu
unterlassen:

  • Plötzliches Rufen durch den Raum

  • Ignorieren der Aufforderung, die Lautstärke zu
    reduzieren

  • Auf den Tisch hämmern

  • Anhaltende Störung von Vorträgen, Workshops oder
    Gruppentreffen

*-splaining und
Backseat-Driving

Das ungefragte Erklären oder Kommentieren der Handlungen anderer ist
unzulässig. Das Anbieten von konstruktiver Hilfe ist erwünscht,
allerdings sollte respektiert werden, wenn die Person diese nicht
annehmen will.

Im Chaostreff Dortmund kommen viele verschiedene Lebewesen mit
unterschiedlichen Kenntnissen zusammen. Hoffentlich bist du dazu bereit,
dein Wissen mit anderen Menschen zu teilen. Bitte stelle immer sicher,
dass dein Beitrag erwünscht ist.

Menschen sollen für Unwissen nicht ausgelacht oder schief angeschaut
werden. Menschen haben Wissen in unterschiedlichen Bereichen. Ein „Wie,
du kennst das nicht?“ hilft niemandem.

Eingriff in den privaten
Bereich Anderer

Das Hacken privater Geräte anderer sowie der unerwünschte Zugriff auf
private Informationen wird nicht toleriert. Wir handeln nach dem
Grundsatz „Öffentliche Daten nützen, private Daten schützen“ (siehe
auch: Die Hackerethik).

Erwünschtes Verhalten

Folgendes Verhalten verstößt nicht gegen den Code of Conduct:

  • Hinweise auf diskriminierendes, belästigendes oder übergriffiges
    Verhalten

  • Benennen und Setzen von Grenzen (z.B. „Lass mich in Ruhe“ oder
    „Ich will das nicht mit dir diskutieren“)

  • Handlungen, die in explizitem Einvernehmen aller Beteiligten
    geschehen. Letzteres meint im Zweifel alle Personen, welche die Handlung
    miterleben könnten.

Gültigkeitsbereich

Dieser Code of Conduct gilt nicht nur innerhalb der Räume des
Chaostreff Dortmund, sondern bei jeder Begegnung von Menschen aus
unserer Gemeinschaft. Kommunikationsmittel wie Mailinglisten und Chats
sind ebenso gemeint.

Belästigung soll keine Lebewesen treffen, auch nicht außerhalb
unseres Hackspaces. Wir haben als gesamte Community eine Verantwortung
und sind uns dieser bewusst.

Durchsetzung

Wenn ein Lebewesen auf belästigendes Verhalten hingewiesen wird, ist
dieses sofort zu unterlassen.

Bei einer dennoch anhaltenden Belästigung kann ein Hausverbot
ausgesprochen werden. Jedes Mitglied des Vereins ist berechtigt,
Nichtmitgliedern gegenüber ein Hausverbot von maximal 24 Stunden
auszusprechen. Der Vorstand ist davon unmittelbar und unter Angabe des
Grundes in Kenntnis zu setzen.

Der Vorstand kann weiterhin ein Hausverbot von bis zu 6 Monaten Dauer
aussprechen, welches auch auf bestimmte Veranstaltungen begrenzt sein
kann. Das betroffene Mitglied ist von solch einer Entscheidung in
Textform und begründet zu informieren. Das Hausverbot gilt nicht für die
Teilnahme an Mitgliederversammlungen.

Vereinsmitglieder, die in schwerwiegender Weise oder nach Ausnutzung
der o.g. Maßnahmen weiterhin anhaltend gegen diesen Code of Conduct
verstoßen, können vom Verein ausgeschlossen werden. Das Verfahren dazu
regelt die Satzung.

Melden von Verstößen

Jedes Mitglied ist für die Umsetzung des Code of Conduct
verantwortlich. Verstöße können bei jedem Mitglied und dem Vorstand
angesprochen werden. Mitglieder können sich außerdem an die
Mitgliederversammlung wenden. Belästigungen oder Zuwiderhandlungen sind
sowohl für den Hackspace als auch dessen Mitglieder und Besucher*innen
störend, daher sind wir über jede Meldung dankbar.

Quellen

Dieser CoC basiert auf dem CoC der
Leitstelle511
, welcher wiederum auf dem Chaosdorf CoC (CC-BY-3.0)
beruht.

Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 11.06.2026