Nachtrag: IT-Sicherheitsgesetz

Wir waren in den Medien präsent. Wenn auch etwas verspätet, folgt hier die Dokumentation in unserem Blog.

Am 12.06.2015 verabschiedete der Bundestag das IT-Sicherheitsgesetz [Pressemitteilung]. Das IT-Sicherheitsgesetz bietet dem Endanwender in der verabschiedeten Fassung leider kaum Schutz, befähigt dafür aber Unternehmen zur Vorratsdatenspeicherung.

Der CCC kritisierte dies bereits im Vorfeld deutlich in einer Stellungnahme, vorgetragen von Linus Neumann als Sachverständiger während der Anhörung.

Auch der lokale Studentensender do1 thematisierte die Verabschiedung des IT-Sicherheitsgesetzes in seinem Programm und bat uns um ein kurzes Statement. Das Ergebnis ist in der Mediathek von do1.tv zu sehen.

Wir unterstützen die Stellungnahme des CCCs und begrüßen sinnvolle Maßnahmen wie die Förderung unabhängiger Audits quelloffener Software.